Gustav-Heinemann-Schule

Selbstständige Schule

Oberstufengymnasium des Kreises Groß-Gerau

MINT

Olov

Informationen zur Belegung und Einbringpflicht des Fachs Spanisch

Spanisch wird an der GHS auf zwei verschiedene Weisen angeboten: Für Anfänger oder für Fortgeschrittene.

1. Anfänger: Spanisch als in E1 neu begonnene Fremdsprache

  • Spanisch als zweite Fremdsprache ist ein obligatorisches Fach.
  • Ihr müsst es von E1 bis Q4 belegen. Es wird vierstündig unterrichtet.
  • Die Noten (Punkte) aus Q3 und Q4 sind verpflichtend einzubringen.
  • Spanisch als Prüfungsfach ist möglich.

Allgemein gilt:

  • Ihr müsst eine in der Mittelstufe begonnene Fremdsprache in der Oberstufe bis zum Abitur belegen und die Halbjahresergebnisse in der Qualifikationsphase (12. und 13. Jg.) ins Abitur einbringen.
  • Wenn ihr in der Qualifikationsphase keine zweite Naturwissenschaft oder Informatik betreibt, müssen zwei Halbjahrsergebnisse einer weiteren Fremdsprache zusätzlich ins Abitur eingebracht werden.

Spanisch als Abiturprüfungsfach:

  • Wenn Spanisch ein Abiturprüfungsfach sein soll, was möglich, jedoch anspruchsvoll ist, müsst ihr alle Ergebnisse aus der Qualifikationsphase einbringen.
  • Spanisch jetzt auch als 3. Fremdsprache.
  • Mit Beginn des kommenden Schuljahres (2011/12) kann mit Spanisch auch als auch dritter Fremdsprache neu begonnen werden. 
  • "Schüler, die in der Mittelstufe durchgehenden benoteten Unterricht in mindestens zwei Fremdsprachen erhalten haben, führen in der Einführungsphase in der Regel zwei dieser Fremdsprachen weiter. Stattdessen können sie die erste oder zweite Fremdsprache aus der Mittelstufe fortführen und mit einer neuen Fremdsprache beginnen. Eine neu begonnene Fremdsprache muss in der gesamten Qualifikationsphase weitergeführt werden, wobei kein Kurs mit null Punkten abgeschlossen." (Zitiert aus der Oberstufen- und Abiturverordnung)

2. Fortgeschrittene: Spanisch als fortgeführte Fremdsprache ab E1

 Ihr habt bereits in der Sekundarstufe I (Mittelstufe) angefangen, Spanisch zu lernen. Dies kann in Jahrgang 6 oder 8 (G) oder in 7 oder 9 (G9) geschehen sein.

Allgemein gilt:

  • Ihr müsst eine in der Mittelstufe begonnene Fremdsprache in der Oberstufe bis zum Abitur belegen und die Halbjahresergebnisse in der Qualifikationsphase (12. und 13. Jg.) ins Abitur einbringen.
  • Wenn ihr in der Qualifikationsphase  keine zweite Naturwissenschaft oder Informatik betreibt, müssen zwei Halbjahrsergebnisse einer weiteren Fremdsprache zusätzlich ins Abitur eingebracht werden.

Spanisch als Abiturprüfungsfach:

  • Wenn Spanisch ein Abiturprüfungsfach sein soll, müsst ihr alle Ergebnisse aus der Qualifikationsphase (12. u. 13) einbringen.

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